Ablauf, um Therapie zu bekommen:
LogopädInnen arbeiten angestellt in Institutionen (wie Ämter, Behinderteneinrichtungen, Pflegeheime, Schulen, Sozialversicherungsanstalten) und/oder in freier Praxis.
In freier Praxis wird zwischen VertragstherapeutInnen und WahltherapeutInnen unterschieden, ähnlich wie bei Vertrags- bzw. Wahlärzten.
Für eine logopädische Therapie ist eine ärztliche Überweisung nötig, ab der zweiten Therapiesitzung ist bei den meisten Krankenkassen auch eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.
WahllogopädIn:
- WahllogopädIn stellt eine Honorarnote aus
- PatientIn bezahlt die Honorarnote
- PatientIn schickt die bezahlte Originalhonorarnote + Original-Verordnungsschein zur jeweiligen Sozialversicherungsanstalt mit der Bitte um Kostenrückerstattung (Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der SV-Anstalt und dem Honorarsatz der/des LogopädIn)
- SV-Anstalt erstattet einen Teil der Therapiekosten
VertragslogopädIn:
Der/die LogopädIn rechnet direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger ab.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ausnahme: gesetzlicher Selbstbehalt bei einigen SV Anstalten (z.B. BVAEB, SVS)